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   BVerwG, 02.09.1994 - 2 B 51.94   

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BVerwG, 02.09.1994 - 2 B 51.94 (https://dejure.org/1994,29548)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1994 - 2 B 51.94 (https://dejure.org/1994,29548)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1994 - 2 B 51.94 (https://dejure.org/1994,29548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soll Vorschriften - Verwertung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Auslegung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1994 - 2 B 51.94
    Im Hinblick darauf kann von einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht nicht gesprochen werden; denn die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter, nur solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt (vgl. stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1994 - 2 B 51.94
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1994 - 2 B 51.94
    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - m.w.N.; entsprechend zum Versorgungsrecht etwa Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - ).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 13.91

    Versorgung von Zeitsoldaten - Übergangsgebührnisse bei Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1994 - 2 B 51.94
    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - m.w.N.; entsprechend zum Versorgungsrecht etwa Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - ).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und

    Sind daher einer erweiternden, einengenden oder entsprechenden Auslegung bereits grundsätzlich enge Grenzen gezogen (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183 , vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19 a BBesG Nr. 10 und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 6; Beschluss vom 2. September 1994 - BVerwG 2 B 51.94 -), so scheidet die von der Klägerin favorisierte Auslegung, wonach sich die Sperre für den Mindestbelassungsbetrag nur auf Verwendungseinkommen bezieht, die in einem Beamtenverhältnis erzielt werden, wegen der Eindeutigkeit des Wortlauts aus.
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07

    Eigenverantwortliche Erbringung eines unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit

    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (BVerwG, Beschl. v. 2.9. 1994 - BVerwG 2 B 51.94 -, juris, Langtext Rn. 3).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03

    Eingruppierung eines Lehrers mit 2. Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und

    Diese Regelungen sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (ständige Rechtsprechung des BVerwG 2. September 1994 - 2 B 51/94 - 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 mwN).
  • OVG Bremen, 20.11.2019 - 2 LC 63/18

    Verwendungszulage - Beförderungsreife; Dienstpostenbewertung;

    Dies schließt eine analoge Anwendung von Besoldungsvorschriften grundsätzlich aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.09.1994 - 2 B 51/94, juris Rn. 3); sie kommt nur in Betracht, wenn der erkennbare Wille des Gesetzgebers in den gesetzlichen Vorschriften nur unvollkommen Ausdruck gefunden hat (BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 2 C 2/13, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 23.11.2004 - 2 C 28.03

    Ausgleichszulage; - bei Verringerung der Dienstbezüge; Verringerung der

    Der begrifflich-definitorischen Funktion des Wortlauts bei einem gesetzlichen Terminus kommt gerade bei der Auslegung besoldungsrechtlicher Bestimmungen gesteigerte Bedeutung zu (vgl. zu der dem Wortlaut verpflichteten Auslegung des Besoldungs- und Versorgungsrechts u.a. Beschluss vom 2. September 1994 - BVerwG 2 B 51.94 - Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2008 - 1 A 3684/06
    Für eine solche Auslegung des § 13 Abs. 2 Satz 6 BBesG 1998 spricht indes schlechthin nichts, sie stimmt insbesondere nicht mit dem Wortlaut der Vorschrift überein, dem gerade bei der Auslegung besoldungsrechtlicher Bestimmungen gesteigerte Bedeutung zukommt, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2004 - 2 C 28.03 -, DVBl 2005, 513 (= Juris Rn. 15) unter Hinweis auf Beschluss vom 2. September 1994 2 B 51.94 -, Juris Rn. 3; Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 13.91 -, Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 6, lässt sich aber ebenso wenig mit der Systematik und dem Zweck des Gesetzes in Einklang bringen.
  • OVG Bremen, 17.09.2007 - 2 A 33/05

    Beförderung; Lehrer; Fachlehrer; Zulassungsantrag; Alternative Gründe im Urteil

    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung nicht zugänglich (BVerwG, B.v. 02.09.1994, 2 B 51/94, juris).
  • VG Düsseldorf, 21.09.2010 - 26 K 4100/09

    Erschwerniszulage Spezialeinheit Verhandlungsgruppe SEK MEK

    BVerwG, Beschluss vom 02.09.1994 - 2 B 51/94 - Juris m.w.N.
  • VG Göttingen, 30.05.2006 - 3 A 101/04

    Alimentationsgrundsatz; Beamter; Erwerbseinkommen; Hinterbliebenenversorgung;

    Da einer erweiternden, einengenden oder entsprechenden Auslegung bereits grundsätzlich enge Grenzen gezogen sind (st. Rspr., vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183, vom 22. März 1990 - 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19 a BBesG Nr. 10 und vom 25. Juni 1992 - 2 C 13.91 - Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 6; Beschluss vom 2. September 1994 - 2 B 51.94 -), scheidet die vom Kläger favorisierte Auslegung, wonach sich die Sperre für den Mindestbelassungsbetrag nicht auf Verwendungseinkommen bezieht, die - wie in seinem Fall - schon bezogen worden sind, bevor die Berechtigten Ansprüche auf Versorgungsbezüge hatten, wegen der Eindeutigkeit des Wortlauts aus.
  • VG Schleswig, 26.02.2009 - 12 A 140/08

    Stichtagsregelung in der Soldatenversorgung

    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich ( BVerwG, Beschl. v. 2.9.1994, - 2 B 51/94 - Urt. v. 25.06.1992, - 2 C 13/91 -).
  • VG Darmstadt, 06.05.2004 - 1 E 2067/02

    Gewährung einer Gitterzulage an Beamte zulässig. Besoldungsrecht

  • VG Gera, 05.03.2010 - 1 K 233/08

    Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger; Stellenzulage

  • VG Bremen, 29.01.2019 - 6 K 819/18

    Stellenzulage - Analogieverbot; Ausgliederung; Gesetzesvorbehalt; Landesamt für

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